Ganz besonders wollen wir,

daß fortan,

in unseren Städten und Märkten,

und auf dem Land zu,

bei der Erzeugung von Bio-Cannabis

mehr Stücke als allein

Normerde, organische Düngemittel und Wasser

verwendet werden sollen.

§1 Normerde enthält keinen Torf.

§2 Die zusätzliche kohlenstoffdioxid Erzeugung ist und bleibt untersagt.

§3 Die Verwendung von Phytohormonen zur Blüten-Bildung/-Verstärkung/-Verdichtung/usw. ist und bleibt untersagt.Ausgenommen die Stecklings-Vermehrung.

§4 Die Verwendung von Pestiziden ist und bleibt untersagt.

§5 Cannabis-Blüten haben eine mindest Trocken- und reifezeiten vor ganzen Wochen. Die Gefriertrocknung ist und bleibt untersagt.

§6 Cannabis-Blüten sind bei 51% bis 62,5 % relativer Luftfeuchte zu lagern.

§7 Das „Blendung“, Waschen oder Verfeinern mit Terpenen ist und bleibt untersagt.

§8 Die Verwendung von Antiseptikum zur Sterilisierung der Blüten ist und bleibt untersagt. Ebenso eine Bestrahlung.